Ich. Darf. Nicht. Schlafen.
USA/GB/F/S 2014
92 min 18 sek
Splendid Film GmbH, Köln
Ich. Darf. Nicht. Schlafen.
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Thriller über eine Frau, die nach einem Unfall an einer seltenen Form der Amnesie leidet und, während sie versucht, in ihr Leben zurückzufinden, zunehmend misstrauisch gegen ihren Mann wird. Der Film erzählt seine Geschichte zunächst sehr ruhig und auch für ein sehr junges Publikum nachvollziehbar, wobei sich vieles aber in Rückblenden entfaltet. Insgesamt bleibt der Film auf seine Protagonistin konzentriert, die als starke Persönlichkeit porträtiert wird. Da die Inszenierung Spannung und Dramatik nach klassischen Genremustern aufbaut, können bereits 12-Jährige aufgrund ihrer Medienerfahrung mit diesen Szenen umgehen und sie verarbeiten. Zusätzlich erleichtert das „exotische“ Krankheitsbild der Hauptfigur dieser Altersgruppe die emotionale Distanzierung. Da der Film auch auf allzu drastische Gewaltdarstellungen verzichtet und sich die Rätsel der Handlung vollständig aufklären, ist für 12-Jährige keine Überforderung anzunehmen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Rowan Joffe |
Drehbuch: | Rowan Joffe |
Kamera: | Ben Davis |
Darsteller: | Nicole Kidman, Colin Firth, Mark Strong |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen