PIONEER
N/D/S 2013
106 min 54 sek
Farbfilm Verleih GmbH, Berlin
PIONEER
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Thriller über einen Profitaucher, der in Norwegen bei der Arbeit an einem Öl- und Gasprojekt einer mörderischen Verschwörung auf die Spur kommt. Der Film ist fast durchgehend in einem dokumentarischen Stil inszeniert und hat eine zunehmend düstere Atmosphäre. Vereinzelt kommt es zu Gewaltszenen und Mordanschlägen, die teils drastisch inszeniert sind. Kinder ab 12 Jahren werden dabei sicherlich Schreck- oder Furchtmomente erleben, doch von einer übermäßigen oder nachhaltigen Ängstigung ist nicht auszugehen. Zudem sind die Gewaltmomente nicht selbstzweckhaft inszeniert, sondern schlüssig in die Geschichte eingebunden. Bei Kinder ab 12 Jahren ist von einer Medien- und Genreerfahrung auszugehen, die es ihnen ermöglicht, die komplexe Geschichte sowie die unterschiedlichen Motivlagen der Protagonisten zu decodieren und zu verarbeiten. Eine Überforderung steht nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Erik Skjoldbjaerg |
Drehbuch: | Erik Skjoldbjaerg, Hanns Gunnarsson, Nikolaj Frobenius |
Kamera: | Jallo Faber |
Darsteller: | Wes Bentley, Stephen Lang, Aksel Hennie |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen