Coming In
D 2014
104 min 17 sek
Warner Bros. Pictures Germany A division of Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Coming In
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Die romantische Komödie erzählt von einem homosexuellen Starfriseur, der inkognito bei einer einfachen Kiezfriseurin jobbt, um ein besseres Gespür für die Bedürfnisse weiblicher Kunden zu bekommen. Als er sich in sie verliebt, sorgt das für große Irritation bei ihm selbst und seinem Umfeld. Der Film ist von einer heiteren Atmosphäre geprägt und spielt auf genretypische Weise mit Klischees von Hetero- und Homosexuellen. Dabei erleichtern humoristische Überzeichnungen und ein teils slapstickartiger Humor jungen Zuschauern die Auseinandersetzung mit dem Thema geschlechtlicher Identität. Zwar können Kinder unter 12 Jahren von einzelnen Szenen sexuellen Inhalts überfordert werden, doch 12-Jährige und Ältere sind in der Lage, sich mit dem Plädoyer des Films für Toleranz und eine positive, individuell offene Identitätsfindung auseinanderzusetzen. Für sie besteht kein Risiko einer Überforderung oder Desorientierung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Marco Kreuzpaintner |
Drehbuch: | Marco Kreuzpaintner, Jane Ainscough, Christoph Müller |
Kamera: | Daniel Gottschalk |
Darsteller: | Kostja Ullmann, Aylin Tezel, Ken Duken |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen