The Riot Club
GB 2014
106 min 45 sek
Prokino Filmverleih GmbH, München
The Riot Club
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einem Oxforder Studenten, der in eine exklusive, elitäre Studentenverbindung aufgenommen wird. Die brutalen Exzesse des Clubs kann er jedoch mit seiner Moral nicht vereinbaren, was ihn in schwere Konflikte stürzt. Der Film rückt die Charaktere und ihre differierenden ethischen Haltungen in den Fokus und verhandelt auf diese Weise Themen wie Klassendünkel, Gruppenzwang und Zivilcourage. Gewalt ist an einer Stelle deutlich in Szene gesetzt, entfaltet ihre Wirkung aber vor allem über die Empathie des Zuschauers mit dem Opfer. Auch Darstellungen von Alkohol- und Drogenkonsum wirken nicht vorbildhaft, da die entsprechenden Akteure in ihrem Verhalten insgesamt fragwürdig sind. Bereits 12-Jährige sind daher in der Lage, das Geschehen zu verstehen und zu verarbeiten, zumal das Setting einer elitären, nach außen abgeschotteten Welt ihnen die emotionale Distanzierung erleichtert. Kinder ab 12 Jahren fordert der Film heraus, sich mit seinen Themen auseinanderzusetzen, er überfordert sie aber nicht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lone Scherfig |
Darsteller: | Sam Claflin, Max Irons, Douglas Booth |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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