Dom Hemingway
GB 2013
93 min 53 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
Komödie über einen Gangster, der nach langem Gefängnisaufenthalt frei kommt und in seinem Leben Ordnung schaffen will, was aufgrund seines ausgeprägten Hangs zu Alkohol, Gewalt und Beleidigungen nur zu neuen Schwierigkeiten führt. Der Film ist von einer leichten Tonart geprägt, birgt jedoch auch zahlreiche für Kinder und jüngere Jugendliche potenziell irritierende Elemente, neben Szenen von Gewalt, Sex und Drogenmissbrauch insbesondere die derbe, permanent sexualisierte und frauenverachtende Sprache. Da die Inszenierung die Charaktere jedoch deutlich überzeichnet und die gesamte Geschichte mit ironischen Brechungen versetzt ist, sind 16-Jährige auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, sich vom Dargestellten zu distanzieren. Sie können problemlos den satirischen Kern des Films erfassen und die Handlungen der Hauptperson entsprechend bewerten. Eine Überforderung oder sozialethische Desorientierung ist für diese Altersgruppe daher auszuschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Richard Shepard |
Darsteller: | Jude Law, Richard E. Grant, Demián Bichir |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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