Fragen zum Jugendschutz im Internet

1. Was ist die FSK.online?
Seit September 2011 ist FSK.online eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote. Gesetzliche Grundlage ist der seit 2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV). FSK.online bietet Mitgliedern einen besonderen rechtlichen Schutz für deren Webangebote sowie ein umfangreiches Angebot von Informations- und Serviceleistungen für Jugendschutz im Internet. Weitere Informationen finden Sie hier hier. FSK.online wird als eigenständige Abteilung unter der Verwaltungs- und Rechtsträgerschaft der FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH geführt.
2. Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft bei FSK.online für mich als Webanbieter?
Eine Mitgliedschaft bietet Anbietern einen hohen Schutz vor Sanktionen und Bußgeldern, ohne dass eine Prüfung der Onlineinhalte vorab erforderlich ist. Die kontinuierliche Beratung gewährleistet die gesetzkonforme Verbreitung der Webangebote von Mitgliedern. Mit einem Qualitätssiegel können Mitglieder zudem Nutzer über die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen informieren und profitieren von der Bekanntheit der Marke. Weitere Informationen finden Sie unter www.fsk.de/mitgliedschaft.
3. Was muss ich als Anbieter einer Website in puncto Jugendschutz beachten?
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) regelt seit 2003 die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen im Internet. Er beinhaltet für Anbieter bestimmte Pflichten und benennt Möglichkeiten, Websites jugendschutzkonform zu gestalten. Welche jugendschutzrechtlichen Bestimmungen für Webangebote im Speziellen beachtet werden müssen, finden Sie detailliert und praxisnah formuliert in unserem Leitfaden für Anbieter von Websites. Mit dem FSK.online Kurz-Check erfahren Sie zudem mit wenigen Klicks, wie Sie Ihre Website jugendschutzkonform gestalten können.
4. Was kann passieren, wenn ich meine Website nicht jugendschutzkonform gestalte?
Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften des JMStV kann die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als rechtliche Aufsicht im Bereich des Internets Sanktionen gegen den Anbieter verhängen. Diese können von einer Beanstandung oder Untersagung, einer Aufforderung zur Sperrung, bis hin zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (Bußgeld bis zu 500.000 Euro) reichen. Besteht die Möglichkeit, dass durch Teile des Angebots Straftatbestände erfüllt sind, wird der Sachverhalt zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft verwiesen.
5. Wer kontrolliert den gesetzlichen Jugendschutz im Internet?
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), ein Organ der Landesmedienanstalten in Deutschland, übernimmt auf Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) die rechtliche Aufsicht im Bereich des Internets. Jugendschutz.net, die Zentralstelle der Länder für Jugendschutz im Internet, unterstützt die KJM.
6. Muss ich als Anbieter meine Website FSK.online zur Prüfung vorlegen?
Nein, eine Vorlagepflicht besteht nicht. Es besteht allerdings freiwillig die Möglichkeit, einen Antrag bei FSK.online für die Prüfung eines gesamten Webangebotes, oder auch nur einzelner Teile zu stellen. Die Altersbewertung bzw. Beurteilung schützt den Anbieter vor Geldbußen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, sofern FSK.online bei ihrer Entscheidung den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum nicht überschritten hat,, und die sich aus der Altersbewertung ergebenen Verbreitungsbeschränkungen beachtet wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
7. Für welche Inhalte ist FSK.online zuständig?
FSK.online ist zuständig für die Webangebote von Mitgliedern. Eine Mitgliedschaft bietet Unternehmen einen hohen Schutz vor Sanktionen und Bußgeldern, ohne dass eine Prüfung der Onlineinhalte vorab erforderlich ist. Der Schutz umfasst alle Online-Angebote, von der eigenen Homepage über Youtube-Kanäle, Facebook-Profile, Twitter-Accounts bis hin zu Inhalten, die mittels App oder QR-Code für Smartphones, iPad & Co verbreitet werden.
8. Wann prüft FSK.online Inhalte?
Die FSK.online prüft Inhalte ihrer Mitglieder, wenn ihr durch die KJM ein behaupteter Verstoß gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen bekannt wird, oder über die Beschwerdestelle eine Beschwerde eingeht, die nicht offensichtlich unbegründet ist. Freiwillig besteht auf Antrag für Anbieter von Websites die Möglichkeit, ihr Angebot, oder auch nur einzelne Teile des Angebots, von FSK.online prüfen zu lassen.
9. Wie prüft FSK.online?
Bei einer Prüfung durch FSK.online tritt ein Prüfausschuss, bestehend aus besonders geschulten ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern zusammen. Diese kommen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen und Berufsfeldern und verfügen über besondere Erfahrung und Fachkompetenz im Bereich Jugendmedienschutz online sowie in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Ausschuss prüft den Inhalt im Hinblick auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen. Das Ergebnis wird in einem Gutachten begründet, in dem alle für die Entscheidung relevanten Punkte genannt werden.
10. Welchen Vorteil hat die Beschwerdestelle für Mitlgieder von FSK.online?
Die Beschwerdestelle von FSK.online entlastet die Mitglieder und ist Anlaufstelle für Nutzer. Mitglieder von FSK.online können auf diese Beschwerdestelle verweisen und so für ihre Nutzer einen kompetenten Jugendschutz-Ansprechpartner bieten.
11. Kann ich meine Website selbst mit einem FSK-Kennzeichen versehen?
Nein, nur FSK geprüfte Inhalte dürfen mit einem FSK-Kennzeichen versehen werden. Werden filmische Inhalte (z. B. Trailer oder Filme), die über eine FSK-Altersfreigabe nach dem Jugendschutzgesetz verfügen, im Internet verbreitet, muss auf das entsprechende Kennzeichen jedoch deutlich hingewiesen werden.
12. Muss ich einen Jugendschutzbeauftragten bestellen und benennen?
Ja, wenn ein Webangebot geschäftsmäßig betrieben wird und dieses entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthält. Die FSK bietet als Serviceleistung die Übernahme der Funktion des Jugendschutzbeauftragten an. Weitere Informationen finden Sie unter www.fsk.de/jugendschutzbeauftragter
13. Wo finde ich mehr Informationen für die Programmierung meiner Website für ein Jugendschutzprogramm?
Nähere Informationen zu diesem Thema finden sie unter www.fsk.de/labelgenerator.
14. Wo finde ich mehr Informationen zu Jugendschutzprogrammen?
Jugendschutzprogramme können Kindern und Jugendlichen einen altersgerechten Zugang zum Internet eröffnen. Detaillierte Informationen zu Jugendschutzprogrammen finden Sie auf der Website der Initiative "sicher online gehen".

 
https://www.fsk.de/jugendschutziminternet