Die Geschichte der FSK

Von den Anfängen im Nachkriegsdeutschland bis zur heutigen Arbeit im Deutschen Filmhaus in Wiesbaden

DIE ENTSTEHUNG DER FSK
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der ehemalige Filmproduzent der UFA und damalige oberste Film-Offizier der amerikanischen Besatzungsmacht Erich Pommer (METROPOLIS, DER LETZTE MANN) mit dem Wiederaufbau und der Neuordnung der deutschen Filmwirtschaft beauftragt. Gemeinsam mit dem renommierten Dokumentarfilmregisseur, Kameramann und seinerzeit Sprecher der Filmproduzenten in der amerikanischen Besatzungszone, Curt Oertel, und dem Geschäftsführer des Verbandes der Filmverleiher in Wiesbaden, Horst von Hartlieb, konzipierte er Anfang 1948 nach dem Vorbild des in den USA geltenden Production Codes die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Es war das erklärte Ziel der filmwirtschaftlichen Verbände, behördliches Eingreifen und staatliche Reglementierung überflüssig zu machen. Zudem sollte eine Zersplitterung in regionale Einzelverfahren ausgeschlossen werden.

Biebricher SchlosssZuvor hatten Militärbehörden der drei Besatzungsmächte eine allumfassende und richtunggebende Kontrolle über das Filmwesen in den westlichen Zonen Nachkriegsdeutschlands übernommen. Filmzulassungen der Alliierten Filmzensur erfolgten nach den drei Maximen Security - Wahrung der militärischen Sicherheit, Reeducation - politische Umerziehung und Screening - Bereinigung von nationalsozialistischen und imperialistischen Inhalten. Eine Prüfung unter Jugendschutzgesichtspunkten wurde nicht vorgenommen, sodass die Kultusminister der Länder in den drei westlichen Besatzungszonen eine "Kommission zur Prüfung der Frage: Gefährdung der Jugend durch Filme" im Hessischen Kultusministerium in Wiesbaden einrichteten. Diese Kommission sollte Vorschläge für einen ländereinheitlichen filmischen Jugendschutz entwickeln, denn Kinder und Jugendliche hatten bislang Zugang zu jeder öffentlichen Filmvorführung.

Die Kultusminister und der Arbeitsausschuss der Filmwirtschaft (ADF), die Vereinigung der Filmwirtschaftsverbände der Produzenten, der Filmtheater und der Verleiher in den drei westlichen Zonen, einigten sich nach komplizierten Verhandlungen auf eine gemeinsame Selbstkontrolleinrichtung. Auch die Kirchen nahmen ihre Verantwortung gegenüber dem Medium Film wahr und suchten nach Mitwirkungsmöglichkeiten in einer künftigen freiwilligen Selbstkontrolle.

Intimitäten FilmplakatDas Gremium, das im Sommer 1949 erstmals zusammentrat, bestand aus Vertretern und Vertreterinnen der Filmwirtschaft, der Länder, der Katholischen Jugend Bayerns und der Kirchen. Als ersten Film prüfte die FSK am 18. Juli 1949 im relativ unzerstört gebliebenen Westflügel des Biebricher Schlosses in Wiesbaden INTIMITÄTEN von Paul Martin. Der Film war ein sogenannter Überläufer. Noch in der NS-Zeit hergestellt und 1944 von der NS-Filmprüfstelle verboten, wurde er 1947 von der Alliierten Militärzensur freigegeben und lag nun der neu gegründeten FSK zur Prüfung vor. Die Entscheidung war antragsmäßig: Freigegeben zur öffentlichen Vorführung ab 16 Jahren ohne Schnitt, nicht geeignet für die stillen Feiertage.

Die ersten Prüfungen galten zunächst noch als Probelauf. Da es noch kein Jugendschutzgesetz gab, spielte die Jugendfreigabe zunächst noch eine untergeordnete Rolle. Es galt vor allem zu prüfen, ob von Filmen eine nazistische, staatsfeindliche oder militaristische Tendenz ausging und ob sie "entsittlicht" wirkten. Am 28. September 1949 übertrugen schließlich die Alliierten Militärbehörden in einem offiziellen Festakt im Biebricher Schloss vor Vertretern des Bundes, der Länder, der Kirchen und der Filmwirtschaft offiziell ihre Kontrollbefugnis auf die nunmehr auch formell etablierte FSK.

Die Länder der sowjetischen Besatzungszone beteiligten sich nicht an der FSK, da in der im selben Jahr gegründeten DDR die Filmkontrolle vom Staat übernommen wurde. Erst 1990 schlossen sie sich im Zuge der Wiedervereinigung der FSK an und entsandten ihre Vertreter in die Prüfungsausschüsse.

FSK UND JUGENDSCHUTZ
PrüfausschussGeschichte und Arbeit der FSK sind eng verknüpft mit der Entwicklung der Jugendschutzgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. In der noch weitgehend fernsehlosen Zeit des ersten Nachkriegsjahrzehnts und noch weit darüber hinaus wurden gesetzliche Regelungen des Jugendmedienschutzes so gut wie ausschließlich mit Blick auf das unangefochtene Leitmedium Kinofilm getroffen. Bereits 1951 trat das "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" (JÖSchG) in Kraft (2003 abgelöst durch das Jugendschutzgesetz, JuSchG). Es sah erstmals die Einstufung von Filmen nach Altersgruppen vor, die 1957 nochmals in die bis heute geltenden Alterskategorien frei ab sechs, 12, 16 und 18 Jahren geändert wurden.

Das 1985 novellierte Gesetz legte das neue gesetzliche Kennzeichen "freigegeben ohne Altersbeschränkung" (Kennzeichentext seit 2008: "FSK ab 0 freigegeben") fest. Außerdem wurde gesetzlich verpflichtend eine Altersfreigabe für sich auf dem Markt etablierende Videofilme festgeschrieben. Dadurch weitete sich das Prüfvolumen der FSK stark aus. Die neuen Bestimmungen galten nicht nur für seinerzeit marktführende VHS-Videokassetten, sondern auch für nachfolgende Generationen von Trägermedien, die erst in den folgenden Jahrzehnten erscheinen sollten. Somit werden seit 1995 auch digitale Bildträger wie DVDs und später Blu-ray Discs von der FSK geprüft, sofern sie filmische Sequenzen enthalten.

Im Zuge der Gesetzesnovellierung wurde 1985 zudem von den Ländern die Stelle des "Ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK" eingerichtet. Er nimmt den Vorsitz bei den Prüfungen der FSK wahr und zeichnet verwaltungsrechtlich für die Entscheidungen verantwortlich.

DIE JÜNGERE GESCHICHTE
Am 9. Dezember 2004 wurde mit dem Film SOPHIE SCHOLL – DIE LETZTEN TAGE der 100.000. Film von der FSK geprüft. Alleine im Jahr 2009 wurden 362 Kinofilme sowie 1027 Filme auf DVD in den Ausschüssen gekennzeichnet.

Seit Ende 2008 gelten neue FSK-Kennzeichen. Der Umgestaltung lagen 2008 vorgenommene Änderungen im Jugendschutzgesetz zu Grunde, in denen u.a. die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen gesetzlich festgeschrieben wurde.

Murnau-Filmtheater_Wiesbaden

Gemeinsam mit zahlreichen anderen Institutionen und Firmen aus dem Bereich Medien und Film hat die FSK seit April 2009 ihren Sitz im von der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung neu eröffneten Deutschen Filmhaus in Wiesbaden. Das angebundene Murnau-Filmtheater mit seinen großzügig angelegten Räumlichkeiten ermöglicht der FSK seitdem Prüfungen in situationsgetreuer Kinoatmosphäre und bietet parallel eine Umgebung für öffentliche Veranstaltungen, Besuche, Tagungen und  Fortbildungen.

Die FSK engagiert sich auch im Online-Bereich. Seit Ende 2009 bietet die FSK auf gesetzlicher Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder (JMStV) auch Serviceleistungen für Jugendschutz im Internet an. Dazu zählen die Übernahme des gesetzlich erforderlichen Jugendschutzbeauftragten sowie ein aktives Risikomanagement für Anbieter von Internetseiten, insbesondere mit filmischen Inhalten.

Seit September 2011 ist sie als FSK.online eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote. Gesetzliche Grundlage ist der seit 2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV). FSK.online bietet für den Jugendschutz im Internet ein umfangreiches Angebot von Informations- und Serviceleistungen für Webangebote und Anbietern einen besonderen rechtlichen Schutz.


 
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