Keine Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Wiesbaden, 16.12.2010

Die für 2011 vorgesehene Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages kommt nicht zustande. Durch die Ablehnung im Landtag von Nordrhein-Westfalen scheitert die von den 16 Bundesländern verhandelte gesetzliche Neuregelung, die zuvor von allen anderen Bundesländern bereits ratifiziert worden war.
Die Novellierung sollte den Jugendschutz im Internet durch freiwillige Altersklassifizierungen stärken. Damit bleit der seit 2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertag (JMStV) in Kraft, seine Regelungen gelten unbefristet.
Die FSK engagiert sich für den Jugendschutz im Internet, die Angebote von FSK.online - von Informationen bis zum Service - finden Sie hier.