Der letzte Bulle
D 2019
100 min 28 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Actionkomödie nach der gleichnamigen Fernsehserie: Der Macho-Polizist Mick Brisgau erwacht nach 25 Jahren aus dem Koma und muss sich in einer modernen, digitalisierten Welt zurecht finden. Mit seinen altmodischen und unkonventionellen Methoden versucht er, seinen letzten Fall von damals aufzuklären. Der Film ist für Jugendliche ab 12 Jahren eindeutig als stark überzogene Actionkomödie erkennbar, die ihren Humor vor allem aus dem unzeitgemäßen Macho-Gehabe des Titelhelden bezieht. Dazu gehört auch seine derbe Sprache, wobei jeder sprachliche Fehltritt sofort kritisch kommentiert wird. Es gibt auch zahlreiche Kampf- und Actionszenen, wobei körperliche Gewalt nicht drastisch dargestellt oder reißerisch ausgespielt wird. Davon abgesehen sind Zuschauer ab 12 Jahren problemlos in der Lage, die rüde Sprache, das machohafte Auftreten und die Gewaltszenen in den Kontext der Geschichte und der Figurenzeichnung einzuordnen. Eine desorientierende Vorbildwirkung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Peter Thorwarth |
Drehbuch: | Peter Thorwarth |
Darsteller: | Henning Baum, Nele Kiper, Maximilian Grill |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen