Luca tanzt leise
D 2016
69 min 27 sek
daredo media GmbH, Mannheim
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine Berliner Mittzwanzigerin, die nach einer unsteten Lebensphase ihr Abitur nachholen will; in ihrem deutlich älteren Sitznachbarn in der Abendschule findet sie einen väterlichen Freund. Der Film ist ruhig erzählt und in einem beinahe dokumentarischen Stil inszeniert. Im Mittelpunkt steht eine positive Freundschaftsgeschichte. Kinder ab 12 Jahren haben keine Schwierigkeiten, die Themen des Films und die Probleme der Figuren zu verstehen. Eine Szene zeigt ein Alkoholgelage, dessen unangenehme körperliche Folgen aber deutlich gezeigt werden. Gegen Ende kommt es zu einem Vergewaltigungsversuch durch den Freund der Hauptfigur; diese Szene ist aber kurz gehalten und zurückhaltend inszeniert; im Anschluss wird sie durch positive Szenen ausgeglichen. Eine Überforderung oder eine nachhaltige Irritation steht bei Kindern ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Philipp Eichholtz |
Drehbuch: | Philipp Eichholtz |
Darsteller: | Martina Schöne-Radunski, Hans-Heinrich Hardt, Sebastian Fräsdorf |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen